Gehwege
Öffentliche Gehwege entlang Ihres Grundstücks – in der Breite, die die Bonner Straßenreinigungssatzung für Ihre Straße vorschreibt.
Winterdienst · Saison 2026/27
Schneeräumung und Streudienst für Gehwege, Einfahrten, Hauszugänge und Parkplätze. Mit schriftlichem Saisonvertrag, Einsatzprotokoll und Bereitschaft über die ganze Saison – auch an Sonn- und Feiertagen.
Abgerechnet wird nur der echte Einsatz. Kontrollfahrten sind kostenlos.
Flächen trocken, keine Glätte
Kein Einsatz · kostenlosGehweg, Zugang und Zufahrt geräumt, mit Splitt abgestumpft
EinsatzGehweg und Hauszugang nachgestreut
EinsatzFlächen frei, Streugut ausreichend
Kein Einsatz · kostenlosLeistungsumfang
Welche Flächen zum Auftrag gehören, halten wir vorab in einer Lageskizze fest. So gibt es im Ernstfall keine Missverständnisse.
Öffentliche Gehwege entlang Ihres Grundstücks – in der Breite, die die Bonner Straßenreinigungssatzung für Ihre Straße vorschreibt.
Grundstückszufahrten, Hofeinfahrten und die Wege zu Garagen, Fahrradräumen und Müllstandplätzen.
Hauseingänge, Außentreppen und Podeste – dort, wo Bewohner, Kunden und Zusteller täglich entlanggehen.
Mieter- und Kundenparkplätze sowie Stellflächen von Gewerbeobjekten, inklusive der Fußwege dazwischen.
Abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Granulat. Auftausalz nur in den Ausnahmefällen, die die Bonner Satzung zulässt.
Bei drohender Glätte fahren wir frühmorgens Kontrolle – auch am Wochenende und an Feiertagen. Kontrollfahrten berechnen wir nicht.
Verkehrssicherungspflicht
Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, haftet in der Regel der Eigentümer – bei Wohnanlagen die Gemeinschaft, bei Gewerbeobjekten der Betreiber. Mit unserem Winterdienstvertrag geht die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen schriftlich auf uns über.
Wir räumen nach den Vorgaben der Stadt Bonn: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Fällt tagsüber neuer Schnee oder entsteht Glätte, räumen und streuen wir bis 20 Uhr nach.
Datum, Uhrzeit, Anlass und Maßnahme – auch jede Kontrollfahrt. Kommt es zu einem Schadensfall, haben Sie einen schriftlichen Nachweis.
Wer den Winterdienst überträgt, muss die Ausführung noch stichprobenartig kontrollieren. Das Protokoll macht diese Kontrolle für Ihre Verwaltung nachvollziehbar.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Welche Flächen und Pflichten übergehen, regelt der Winterdienstvertrag im Einzelnen.
Konditionen
Ein Einsatz wird nur berechnet, wenn wegen Schnee oder Glätte tatsächlich geräumt oder gestreut werden muss. Bleibt der Winter mild, zahlen Sie wenig – und sind trotzdem abgesichert.
Weil jede Fläche bis 7 Uhr geräumt sein muss, nehmen wir pro Saison nur so viele Objekte an, wie wir in dieser Zeit zuverlässig schaffen. Sichern Sie sich Ihren Platz frühzeitig.
Häufige Fragen
Sie betreuen mehrere Objekte? Wir erstellen Ihnen ein gemeinsames Angebot.
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Wir sehen uns die Flächen kostenlos an, erstellen die Lageskizze und schicken Ihnen den Saisonvertrag mit festem Preis pro Einsatz.