Winterdienst 2026/27: Saisonverträge für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte jetzt abschließen. Winterdienst 2026/27: Jetzt absichern
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Winterdienst · Saison 2026/27

Zuverlässiger Winterdienst in Bonn – Wir übernehmen Ihre Verkehrs­sicherungs­pflicht.

Schneeräumung und Streudienst für Gehwege, Einfahrten, Hauszugänge und Parkplätze. Mit schriftlichem Saisonvertrag, Einsatzprotokoll und Bereitschaft über die ganze Saison – auch an Sonn- und Feiertagen.

Abgerechnet wird nur der echte Einsatz. Kontrollfahrten sind kostenlos.

EinsatzprotokollWohnanlage, Bonn-Bad Godesberg
Muster
  1. Kontrollfahrt

    Flächen trocken, keine Glätte

    Kein Einsatz · kostenlos
  2. Neuschnee, ca. 5 cm

    Gehweg, Zugang und Zufahrt geräumt, mit Splitt abgestumpft

    Einsatz
  3. Überfrierende Nässe

    Gehweg und Hauszugang nachgestreut

    Einsatz
  4. Kontrollfahrt

    Flächen frei, Streugut ausreichend

    Kein Einsatz · kostenlos
Das Protokoll erhalten Sie mit der monatlichen Sammelrechnung.

Leistungsumfang

Was wir räumen und streuen.

Welche Flächen zum Auftrag gehören, halten wir vorab in einer Lageskizze fest. So gibt es im Ernstfall keine Missverständnisse.

01

Gehwege

Öffentliche Gehwege entlang Ihres Grundstücks – in der Breite, die die Bonner Straßenreinigungssatzung für Ihre Straße vorschreibt.

02

Einfahrten & Zufahrten

Grundstückszufahrten, Hofeinfahrten und die Wege zu Garagen, Fahrradräumen und Müllstandplätzen.

03

Hauszugänge & Treppen

Hauseingänge, Außentreppen und Podeste – dort, wo Bewohner, Kunden und Zusteller täglich entlanggehen.

04

Parkplätze & Stellflächen

Mieter- und Kundenparkplätze sowie Stellflächen von Gewerbeobjekten, inklusive der Fußwege dazwischen.

05

Streudienst

Abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Granulat. Auftausalz nur in den Ausnahmefällen, die die Bonner Satzung zulässt.

06

Kontrollfahrten

Bei drohender Glätte fahren wir frühmorgens Kontrolle – auch am Wochenende und an Feiertagen. Kontrollfahrten berechnen wir nicht.

Verkehrs­sicherungs­pflicht

Schützen Sie sich vor Haftungsrisiken.

Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, haftet in der Regel der Eigentümer – bei Wohnanlagen die Gemeinschaft, bei Gewerbeobjekten der Betreiber. Mit unserem Winterdienstvertrag geht die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen schriftlich auf uns über.

  • 01

    Geräumt, bevor der Berufsverkehr startet

    Wir räumen nach den Vorgaben der Stadt Bonn: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Fällt tagsüber neuer Schnee oder entsteht Glätte, räumen und streuen wir bis 20 Uhr nach.

  • 02

    Jeder Einsatz protokolliert

    Datum, Uhrzeit, Anlass und Maßnahme – auch jede Kontrollfahrt. Kommt es zu einem Schadensfall, haben Sie einen schriftlichen Nachweis.

  • 03

    Ihre Restpflicht wird einfach

    Wer den Winterdienst überträgt, muss die Ausführung noch stichprobenartig kontrollieren. Das Protokoll macht diese Kontrolle für Ihre Verwaltung nachvollziehbar.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Welche Flächen und Pflichten übergehen, regelt der Winterdienstvertrag im Einzelnen.

Konditionen

Klare Konditionen: Sie zahlen nur echte Einsätze.

Ein Einsatz wird nur berechnet, wenn wegen Schnee oder Glätte tatsächlich geräumt oder gestreut werden muss. Bleibt der Winter mild, zahlen Sie wenig – und sind trotzdem abgesichert.

Weil jede Fläche bis 7 Uhr geräumt sein muss, nehmen wir pro Saison nur so viele Objekte an, wie wir in dieser Zeit zuverlässig schaffen. Sichern Sie sich Ihren Platz frühzeitig.

Im Saisonvertrag geregelt

  • Fester Preis pro Einsatz, vorab nach Fläche vereinbart
  • Kontrollfahrten kostenlos
  • Lageskizze der zu räumenden Flächen als Vertragsanlage
  • Räumzeiten nach der Bonner Straßenreinigungssatzung
  • Monatliche Sammelrechnung je Objekt, mit Einsatzprotokoll
  • Arbeitskosten getrennt ausgewiesen

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Sie betreuen mehrere Objekte? Wir erstellen Ihnen ein gemeinsames Angebot.

Bis wann muss in Bonn geräumt sein?
Nach der Bonner Straßenreinigungssatzung sind Gehwege zwischen 7 und 20 Uhr bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen. Für Schnee, der über Nacht gefallen ist, gilt: werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Genau danach richten wir unsere Einsätze aus.
Was ist ein Einsatz, was eine Kontrollfahrt?
Ein Einsatz liegt vor, wenn wegen Schnee oder bestehender bzw. drohender Glätte tatsächlich geräumt oder gestreut werden muss – nur dann wird berechnet. Bei einer Kontrollfahrt prüfen wir die Flächen, ohne dass Arbeit nötig ist. Kontrollfahrten protokollieren wir, berechnen sie aber nicht.
Bin ich mit dem Vertrag vollständig aus der Haftung?
Die Räum- und Streupflicht geht für die vereinbarten Flächen auf uns über. Bei Ihnen bleibt eine Überwachungspflicht: Sie sollten stichprobenartig prüfen, ob der Winterdienst ordnungsgemäß ausgeführt wird. Unser Einsatzprotokoll erleichtert diese Kontrolle. Keine Rechtsberatung.
Darf Streusalz verwendet werden?
In Bonn ist Auftausalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Wir streuen deshalb mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat und setzen Salz nur in den Ausnahmefällen ein, die die Satzung zulässt.
Wie wird abgerechnet?
Pro Einsatz zu einem vorab vereinbarten Festpreis. Alle Einsätze eines Monats fassen wir je Objekt in einer Sammelrechnung zusammen, zusammen mit dem Einsatzprotokoll. Winterdienstkosten sind in der Regel als Betriebskosten umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht.
Kann ich auch noch mitten im Winter einsteigen?
Ja, solange wir freie Kapazitäten haben. Weil alle Flächen bis 7 Uhr geräumt sein müssen, ist die Zahl der Objekte pro Saison begrenzt – fragen Sie am besten vor dem ersten Schnee an.

Aus einer Hand

Ein Ansprechpartner für das ganze Objekt.

Wer seine Außenanlage von uns pflegen lässt, kann Reinigung, Winterdienst und Entrümpelung dazunehmen – ohne neuen Dienstleister, ohne neue Abstimmung.

Kontakt

Jetzt für die kommende Saison absichern.

Wir sehen uns die Flächen kostenlos an, erstellen die Lageskizze und schicken Ihnen den Saisonvertrag mit festem Preis pro Einsatz.