Treppenhausreinigung für Mehrfamilienhäuser
Für WEGs, Hausverwaltungen und Vermieter: wöchentlich oder 14-täglich an einem festen Wochentag. Die Hausordnungs-Reinigung durch die Mieter entfällt – und damit die Diskussion darüber, wer wann dran ist.
- Fester Wochentag und Turnus
- Treppen, Flure, Eingänge, Keller- und Bodengänge
- Umlagefähig als Gebäudereinigung (§ 2 Nr. 9 BetrKV)