Winterdienst 2026/27: Saisonverträge für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte jetzt abschließen. Winterdienst 2026/27: Jetzt absichern
  1. Startseite
  2. Leistungen
  3. Gebäudereinigung

Gebäudereinigung

Professionelle Gebäudereinigung – Sauberkeit, die den Wert Ihrer Immobilie erhält.

Treppenhausreinigung für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen, Unterhaltsreinigung für Büros und Praxen – in festen Intervallen, mit dokumentierter Ausführung und demselben Ansprechpartner wie für Ihre Außenanlage.

Kostenlose Besichtigung · Festpreis pro Reinigung oder Monat

LeistungsverzeichnisTreppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus
Beispiel

Bei jedem Termin

  • Treppenstufen und Podeste kehren und feucht wischen
  • Handläufe und Geländer feucht abwischen
  • Hauseingangstür und Glaseinsätze reinigen
  • Briefkasten- und Klingelanlage abwischen
  • Eingangsbereich und Sauberlaufzone säubern

Monatlich

  • Fensterbänke, Heizkörper und Lichtschalter
  • Spinnweben an Decken und Wänden entfernen
  • Keller- und Bodengänge kehren
Umfang und Intervall legen wir für jedes Objekt einzeln fest.

Unsere Schwerpunkte

Treppenhäuser und Büros – regelmäßig und gründlich.

Wir reinigen dort, wo viele Menschen täglich ein- und ausgehen und der erste Eindruck zählt.

01

Treppenhausreinigung für Mehrfamilienhäuser

Für WEGs, Hausverwaltungen und Vermieter: wöchentlich oder 14-täglich an einem festen Wochentag. Die Hausordnungs-Reinigung durch die Mieter entfällt – und damit die Diskussion darüber, wer wann dran ist.

  • Fester Wochentag und Turnus
  • Treppen, Flure, Eingänge, Keller- und Bodengänge
  • Umlagefähig als Gebäudereinigung (§ 2 Nr. 9 BetrKV)
02

Unterhaltsreinigung für Büros & Praxen

Arbeitsplätze, Böden, Sanitär- und Küchenbereiche – nach Absprache vor oder nach Ihren Geschäftszeiten, damit der Betrieb nicht gestört wird.

  • Böden, Oberflächen und Arbeitsplätze
  • Sanitärräume und Teeküchen
  • Papierkörbe leeren, Abfall trennen

Intervalle & Qualität

Feste Intervalle. Dokumentierte Qualität.

Sie wissen jederzeit, wann gereinigt wird und was erledigt wurde – ohne selbst vor Ort nachsehen zu müssen.

  • Wöchentlich

    Für viel genutzte Häuser

    Der Standard für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen mit vielen Parteien oder Publikumsverkehr.

  • 14-täglich

    Für kleinere Objekte

    Für Häuser mit wenigen Parteien – ergänzt um eine gründliche Reinigung einmal im Monat.

  • Nach Bedarf

    Grund- & Sonderreinigung

    Nach Auszug, Renovierung oder vor einer Übergabe: einmalig und gründlich, inklusive Glasflächen.

Reinigungsnachweis im Objekt

Nach jedem Termin zeichnen wir Datum, Uhrzeit und erledigte Arbeiten auf einem Nachweis im Treppenhaus ab. Mieter sehen, dass gereinigt wurde – und Ihre Verwaltung bekommt weniger Rückfragen.

  • Sichtbar für Bewohner und Verwaltung
  • Auf Wunsch zusätzlich als Übersicht mit der Rechnung
  • Rückmeldung an Sie, wenn uns im Haus etwas auffällt – etwa ein Defekt an Beleuchtung oder Tür
Hauseingang mit Stufen aus Natursteinplatten nach der Hochdruckreinigung Terrasse und Gartenweg aus Natursteinplatten nach der Hochdruckreinigung
Auch draußen: Hauseingang und Terrasse aus Naturstein nach der Hochdruckreinigung.

Der erste Eindruck

Ein gepflegtes Entree für Mieter und Kunden.

Eingang und Treppenhaus entscheiden über den ersten Eindruck – bei Mietern, Besuchern und Kaufinteressenten. Saubere Flure und gepflegte Zugänge zeigen, dass ein Objekt gut verwaltet wird, und sie erhalten Bodenbeläge, Türen und Geländer länger in gutem Zustand.

Weil wir auch die Außenanlagen betreuen, endet die Sauberkeit nicht an der Haustür:

  • Hochdruckreinigung von Hauszugängen, Wegen, Außentreppen und Stellplätzen
  • Glas- und Fensterreinigung im Treppenhaus
  • Grundreinigung nach Auszug oder Renovierung

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Sie möchten mehrere Objekte vergeben? Sprechen Sie uns direkt an.

Was kostet die Treppenhausreinigung?
Das hängt von Etagen, Flächen, Bodenbelag und Intervall ab. Nach der Besichtigung erhalten Sie einen Festpreis pro Reinigung oder pro Monat – schriftlich und ohne versteckte Posten.
Können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
Die Reinigung von Zugängen, Fluren, Treppen, Kellern und Bodenräumen gehört zu den Kosten der Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung und ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wir stellen Rechnungen je Objekt. Keine Rechtsberatung.
Ersetzt die Reinigung die Kehrwoche der Mieter?
Ja, wenn Sie das möchten. Viele Eigentümergemeinschaften und Vermieter vergeben die Treppenhausreinigung, weil die Reinigung durch die Bewohner selbst oft ungleichmäßig ist und für Streit sorgt. Die Hausordnung sollte dann entsprechend angepasst werden.
Reinigen Sie auch einmalig?
Ja – zum Beispiel als Grundreinigung nach einem Auszug, nach Renovierungsarbeiten oder vor einer Wohnungsübergabe.
Übernehmen Sie auch die Außenanlagen?
Ja, das ist unser Kerngeschäft. Gartenpflege, Winterdienst und Reinigung können Sie bei uns zusammen vergeben – mit einem Ansprechpartner und einer Rechnung je Objekt. Mehr dazu unter Gartenpflege und Winterdienst.

Aus einer Hand

Ein Ansprechpartner für das ganze Objekt.

Wer seine Außenanlage von uns pflegen lässt, kann Reinigung, Winterdienst und Entrümpelung dazunehmen – ohne neuen Dienstleister, ohne neue Abstimmung.

Kontakt

Jetzt Reinigungs-Intervall anfragen.

Wir sehen uns Treppenhaus oder Büro kostenlos an und schlagen Ihnen ein passendes Intervall mit festem Preis vor.