Rasenpflege
Regelmäßiger Schnitt in der Wachstumszeit, saubere Kanten an Wegen und Beeten, Vertikutieren und Düngen im Frühjahr und Herbst. Kahle Stellen säen wir nach.
Garten- & Landschaftspflege
Rasenpflege, Gehölzschnitt, Unkrautbeseitigung und Laubentfernung – geplant in einem festen Jahres-Pflegeplan für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und gepflegte Privatgrundstücke. Seit 1996 aus Bonn-Mehlem.
Kostenlose Objektbegehung · Festpreis je Pflegegang oder als Jahrespauschale
Leistungen im Detail
Einzeln beauftragt oder gebündelt im Pflegeplan. Schnittgut, Laub und Grünabfälle nehmen wir mit – auf dem Objekt bleibt nichts liegen.
Regelmäßiger Schnitt in der Wachstumszeit, saubere Kanten an Wegen und Beeten, Vertikutieren und Düngen im Frühjahr und Herbst. Kahle Stellen säen wir nach.
Hecken, Formgehölze, Ziersträucher und Bäume. Form- und Pflegeschnitte ganzjährig, starke Rückschnitte im gesetzlichen Zeitfenster von Oktober bis Februar.
In Beeten, Baumscheiben, Pflasterfugen und auf Wegen – mechanisch und gründlich. Auf befestigten Flächen sind chemische Unkrautmittel ohnehin nicht zulässig.
Von Rasen, Beeten, Wegen, Zufahrten und Stellplätzen – in mehreren Durchgängen, bis die Bäume kahl sind. Nasses Laub auf Gehwegen ist eine Rutschgefahr.
Rückschnitt von Stauden, Bodenlockerung, Mulchen und Nachpflanzungen – damit Beete, Vorgärten und Eingangsbereiche das ganze Jahr ordentlich wirken.
Schnittgut, Laub und Grünabfälle laden wir direkt nach der Arbeit auf und entsorgen sie. Ihre Mülltonnen und Container bleiben frei.
Warum es sich lohnt
Die Außenanlage sehen Mieter, Kaufinteressenten und Kunden zuerst. Akkurat geschnittene Hecken und gepflegte Rasenflächen zeigen, dass sich jemand um das Objekt kümmert – verwilderte Beete und Laub auf den Wegen das Gegenteil.
Mit einem festen Jahres-Pflegeplan läuft das ohne Ihr Zutun: Wir kommen zu vereinbarten Terminen, Sie müssen nichts mehr einzeln beauftragen.
Jahres-Pflegeplan
So sieht ein typischer Pflegeplan für eine Wohnanlage aus. Umfang und Turnus legen wir nach der Begehung gemeinsam mit Ihnen fest.
Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte von Hecken und Gehölzen vom 1. März bis 30. September verboten; schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt. Für Bäume kann zusätzlich die Baumschutzsatzung der Stadt gelten.
Ablauf
Liegt ein Leistungsverzeichnis Ihrer Verwaltung vor, kalkulieren wir danach. Andernfalls erstellen wir es nach der Begehung für Sie.
Formular, Telefon oder WhatsApp – Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Kostenlos vor Ort: Flächen, Hecken, Gehölze und Zugänge werden aufgenommen.
Leistungen, Monate und Preise schriftlich – Sie geben frei, erst dann starten wir.
Wir arbeiten den Plan ab und melden uns, wenn am Objekt etwas auffällt.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.
Aus einer Hand
Wer seine Außenanlage von uns pflegen lässt, kann Reinigung, Winterdienst und Entrümpelung dazunehmen – ohne neuen Dienstleister, ohne neue Abstimmung.
Kontakt
Wir sehen uns Ihre Außenanlage kostenlos an und schlagen Ihnen einen Jahres-Pflegeplan mit festen Preisen vor.